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Barrierefreiheits-Erklärung

Für die Website freeflow-atemundenergie.at gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir bei Freeflow sind bemüht, unsere Website für möglichst alle Menschen nutzbar zu machen — unabhängig von technischen Einschränkungen, Alter, körperlichen Voraussetzungen oder verwendeten Hilfsmitteln.

Anwendbarkeit

Diese Erklärung gilt für die Inhalte der Domain freeflow-atemundenergie.at einschließlich aller Unterseiten.

Freeflow e.U. ist als Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 BaFG (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro) von einigen umfassenden Pflichten des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen. Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Empfehlungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Status der Barrierefreiheit

Die Website ist teilweise konform mit den genannten Standards. Folgendes ist umgesetzt:

Umgesetzt

Teilweise umgesetzt

Noch nicht vollständig

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2026 auf Basis einer Eigenbewertung erstellt. Die nächste Überprüfung erfolgt jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Website.

Feedback und Kontakt

Du stößt auf eine Stelle der Website, die du nicht gut nutzen kannst? Bitte melde dich — wir nehmen jeden Hinweis ernst und verbessern, was wir verbessern können.

Julia Jagoditsch — Freeflow e.U.

E-Mail: julia@freeflow-atemundenergie.at

Telefon: +43 690 10240754

Wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche.

Beschwerdeverfahren

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist oder keine Rückmeldung erhalten hast, kannst du dich an das Sozialministeriumservice (SMS) wenden. Dieses ist die nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für das Barrierefreiheitsgesetz.

Sozialministeriumservice

Webseite: www.sozialministeriumservice.at

E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at

Verwendete Technik

Die Website wurde mit semantischem HTML5, CSS3 und JavaScript erstellt. Sie wurde mit folgenden Werkzeugen / Hilfsmitteln getestet:

Ein vollständiger Test mit Screenreader-Software (NVDA, JAWS, VoiceOver) durch betroffene Nutzer*innen ist geplant.